NSG Kuckssee und Lapitzer See

Diese beiden Flachseen sind heute von nicht zugänglichen Verlandungsbereichen umgeben. In diesem wenig von Menschen gestörten Gebiet kommen neben Moorfrosch, Fischotter, See- und Fischadler auch Brutpaare des Kranichs vor.

Das Schutzgebiet liegt 3 km nördlich der Stadt Penzlin auf einer Höhe von rund 40 m NN in der Landschaftseinheit „Kuppiges Tollense-Gebiet mit Werder“.

Die beiden Seen des Schutzgebietes gehören zu einem etwa N-S-gerichteten glaziären Rinnensystem von Kastorf im Norden bis Zippelow im Süden. Das Rinnensystem, zu dem mehrere parallel verlaufende Rinnen gehören, widerspiegelt das Spaltennetz des Gletschers des Pommerschen Eisvorstoßes; während der Toteisbildung wurden diese radialen Spalten durch die Erosion der Schmelzwässer erweitert. In der westlichen Rinne dieses Systems liegen Kuckssee und Lapitzer See. Am westlichen Rand der Rinne existieren Quellen, das Einzugsgebiet der Seen wurde über einen Graben nach Norden erweitert. Das Gebiet entwässert heute über zwei Gräben in einen südlich gelegenen Vorfluter zum Malliner See.

Ende des 18. Jahrhunderts existierte nach der WIEBEKINGSCHEN KARTE von 1786 in der Rinne eine einheitliche Wasserfläche, der „Labitzer See“. Im 19. Jahrhundert erfolgte der Anschluss des ursprünglich abflusslosen Sees an das Malliner Wasser, das in die Tollense entwässert. Dabei wurde der Seespiegel um 80 cm abgesenkt, breite Verlandungsgürtel entstanden. Heute sind nur noch zwei kleinere offene Wasserflächen vorhanden.

Die ehemals kalkreichmesotrophen Wasserkörper sind heute hoch eutroph. Die Uferlinie wird oft durch einen Fieberkleesaum gekennzeichnet. Weite Flächen nehmen lockere, nicht betretbare Schwingrasen mit Ufer-Segge, Breit- und Schmalblättrigem Rohrkolben, Hohem Ampfer und Ästigem Igelkolben ein. Röhrichte und Riede kommen als Wasserschwadenröhrichte mit Rispen-Segge und einem hohen Anteil von Sumpffarn oder als Rispenseggenriede mit Sumpffarn und Moor-Reitgras vor. Ebenfalls oft im Verlandungsbereich anzutreffen ist ein dichtes Steifseggenried. Am östlichen Rand des Schutzgebietes existiert auf dem stark kalkhaltigen ehemaligen Seegrund ein Schlankseggenried mit Hirse-Segge, Sumpf-Dreizack, Wiesen-Lein, Steifblättrigem Knabenkraut, Sumpf-Löwenzahn und Erdbeer-Klee. Die Schilfröhrichte sind teilweise stark mit Großer Brennnessel durchsetzt. Nordwestlich des Kuckssees ist eine Kohldistelwiese ausgebildet. Auf der Westseite der Seen erstreckt sich über weite Bereiche ein quelliger Schwertlilien-Erlenbruchwald. Großflächig sind im gesamten Verlandungsbereich durch Steif- oder Sumpf-Segge geprägte Seggen-Lorbeerweiden- und Seggen-Grauweidengebüsche vorhanden. Auf den zum Teil steilen Uferhängen am Westufer stocken Ahorn-Eschen-Schluchtwälder und Hainbuchen-Feldulmen-Hangwälder. Auf einer ehemaligen Quellkuppe am westlichen Gebietsrand wurde nach Entwässerung eine Pappelpflanzung angelegt. Auf der Landzunge zwischen den Seen befindet sich eine aufgelassene Weide mit Beständen der Wehrlosen Trespe und mit Siegmarswurz. Der Kuckssee ist ein bedeutender Schlafplatz für nordische Saat- und Blässgänse. Nennenswerte Brutvogelarten sind unter anderem Rohrdommel, Schwarzmilan, Tüpfelralle, Wachtelkönig, Bekassine, Blaukehlchen und Bartmeise. Außerdem brüten Kranich, Rohrweihe, Beutelmeise, Rohr- und Schlagschwirl, Schilf- und Drosselrohrsänger sowie Sperbergrasmücke und Neuntöter im Gebiet. See- und Fischadler sind Nahrungsgäste. Gras-, Moor-, Wasser- und Laubfrosch sowie Erdkröte konnten nachgewiesen werden. Erwähnenswert ist weiterhin das Vorkommen des Fischotters.

Der Zustand des Schutzgebietes ist befriedigend. Insbesondere von den umliegenden Ackerflächen und über den Graben von Norden erfolgen Nährstoffeinträge. Die Wasserableitung aus dem Gebiet konnte bisher nicht unterbunden werden. Die Ruhe des Gebietes blieb dagegen bisher durch die relativ abgeschiedene Lage sowie die schwere Zugänglichkeit des Verlandungsgürtels und der freien Seeflächen erhalten. Das Entwicklungsziel besteht darin, durch verbesserte Wasserrückhaltung die Verlandung zu bremsen und größere offene Wasserflächen zu erhalten. Dazu ist es notwendig, die Gräben im Gebiet zu verschließen oder ihre Unterhaltung einzustellen.

Im Gebiet existieren keine öffentlichen Wege. Ein Fahrweg führt von Rahnenfelde im Westen bis an das Schutzgebiet. Im Osten verläuft an der Grenze ein Wirtschaftsweg. Die schwingenden Verlandungsbereiche der beiden Seeflächen sind meist völlig unzugänglich. Ein reizvoller Blick über das Gebiet bietet sich vom westlich angrenzenden Kucksberg (73 m NN).

 

 

 

Quelle: Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern (Hrsg.): „Die Naturschutzgebiete in Mecklenburg-Vorpommern“, Schwerin, Demmler Verlag 2003, 720 S. – ISBN 978-3-910150-52-2. Mit freundlicher Genehmigung (c) Demmler Verlag

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